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Die Impressumspflicht in Österreich

In Österreich gilt für Druckwerke eine Impressumspflicht. Das bedeutet, dass auf Flyern, Broschüren, Plakaten, periodischen Druckwerken usw. laut Mediengesetz ein Impressum angeführt sein muss. Wie aber sieht ein rechtskonformes Impressum aus? Worauf muss man achten

Was ist ein Impressum?

Das Impressum beinhaltet Angaben über die Herkunft eines Druckwerks (Medieninhaber) und Angaben zum Hersteller (Druckerei).

Wer ist der Medieninhaber?


Sie als Verfasser/Herausgeber des Druckprodukts sind der Medieninhaber. Auch wenn Sie eine Agentur mit der Datenerstellung beauftragen, bleiben Sie als Auftraggeber für den Inhalt verantwortlich und somit auch der Medieninhaber.

Welche Druckwerke sind impressumspflichtig?

Von der Impressumspflicht betroffen sind ALLE Drucksorten: Egal ob Flyer, Borschüre, Plakat oder Geschäftsbericht. Bei periodischen Druckwerken, die mindestens 4 x pro Jahr erreichen, müssen zusätzlich zu den Basisangaben über Herkunft und Hersteller noch weitere Informationen im Impressum angeführt werden.

Wie wird das Impressum richtig angeführt?

Flyer, Folder, Plakate, …:

Medieninhaber: Firma Mustermann

Druckerei: Dockner druck@medien, 3125 Kuffern

Periodische Magzine/Zeitungen:

Medieninhaber: Firma Mustermann

Anschrift des Medieninhabers: Musterstraße 123, 4567 Vorzeigestadt

Druckerei: Dockner druck@medien, 3125 Kuffern

Redaktion des Medienunternehmens:
Entweder die Adresse vom Medieninhaber selbst oder die beauftrage Redaktion. Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.

Auf jedem periodischen Medienwerk (mindestens viermaliges Erscheinen pro Kalenderjahr) sind zusätzlich die Anschrift des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben. Enthält ein periodisches Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis, so ist darin auch anzugeben, an welcher Stelle sich das Impressum befindet.

Datum
14. Dezember 2022

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